„Bereits in mehreren Bedarfsplanprojekten konnten die spezifischen Anforderungen der Stadt Friedrichshafen zielgerichtet erfolgreich umgesetzt werden.“
Im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung (je nach Bundesland auch als Brandschutzbedarfsplanung, Bedarfs- und Entwicklungsplanung oder Gefahrenabwehrbedarfsplanung bezeichnet) untersuchen wir die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und erarbeiten konkrete Maßnahmen, die in einen (fortgeschriebenen) Bedarfsplan münden.
Der Feuerwehrbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl Planungsgrundlagen („Ziele“) als auch die Ausgestaltung der kommunalen Feuerwehr, die erforderlich ist, um diese Ziele zu erreichen.
Weitere Hintergründe: Anforderungen an einen Feuerwehrbedarfsplan
Leitfragen für die Feuerwehrbedarfsplanung
Welche Gefahrenpotenziale im kommunalen Gebiet sind für die Feuerwehrbedarfsplanung bemessungsrelevant?
Welche Planungsgrundlagen („Schutzziele“) sind auf Basis des Gefahrenpotenzials und des Einsatzgeschehens angemessen?
Ist die Feuerwehr in Bezug auf die Einsatzkräfte, die Standorte sowie die technische Ausstattung richtig aufgestellt?
Welche Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Ausstattung der Feuerwehr sind abzuleiten?
Ist die Feuerwehr zukunftssicher aufgestellt?
Welche Maßnahmen zur Erreichung des SOLL-Zustands sind abzuleiten?
Während der IST-Aufnahme wird das Gefahrenpotenzial erfasst und bewertet. Dabei beziehen wir allgemeine Eck- und Infrastrukturdaten ein und unterteilen die Grundstruktur der Kommune in Planungsklassen. Außerdem betrachten wir die vorhandenen Gefahrenpotenziale, d. h. wir identifizieren vor allem Sonderobjekte in den Bereichen „Brandgefahren“, „Technische Hilfeleistung“, „CBRN-Gefahren“ und „Wasser-Gefahren“.
Auch zukünftige städtebauliche Entwicklungen werden berücksichtigt und, falls erforderlich, Veränderungen gegenüber dem aktuellen Bedarfsplan dargestellt.
Mit unserem Datenanalyse-Tool ELENA (Elektronische Einsatzdatenanalyse) werten wir das dokumentierte Einsatzgeschehen umfassend aus. So wird geprüft, ob die vorgegebenen Eintreffzeiten oder Hilfsfristen eingehalten werden konnten.
Auf Basis dieser Erkenntnisse wird die Struktur der Feuerwehr bzw. des Abwehrenden Brandschutzes erläuternd dargestellt und bewertet.
Ein wichtiger Baustein für einen fundierten Feuerwehrbedarfsplan ist die Analyse der Personalstärke und der detaillierten Verfügbarkeit der Feuerwehrkräfte. Dabei ist es notwendig, die Verfügbarkeit zu unterschiedlichen Tageszeiten zu analysieren, um zum Beispiel die arbeitsortbedingte Abwesenheit bewerten zu können.
Die Standorte der Feuerwehr werden sowohl hinsichtlich der baulichen Funktionalität als auch der Gebietsabdeckung bewertet. So wird geprüft, ob die funktionellen und räumlichen Gegebenheiten den geltenden Vorschriften, z. B. den Unfallverhütungsvorschriften, entsprechen.
Selbstverständlich werden Fahrzeuge und Technik der Feuerwehr ebenso wie organisatorische Strukturen erfasst. Auch benachbarte Feuerwehren beziehen wir in die Feuerwehrbedarfsplanung ein, um Möglichkeiten der Zusammenarbeit über kommunale Grenzen hinweg zu bewerten. Falls relevant, gleichen wir bisherige Maßnahmen der Bedarfsplanung ab. Die Löschwasserversorgung wird qualitativ beschrieben und eventuelle Anforderungen an die Ausstattung der Feuerwehr werden abgeleitet.
Die wesentliche Basis für die Ableitung der SOLL-Bedarfe bilden die Planungsgrundlagen - häufig auch Schutzziele genannt, die unter Berücksichtigung aller bisherigen Erkenntnisse des Bedarfsplans definiert werden.
Für die Ableitung szenarienbasierter Planungsgrundlagen stellt die Analyse der Gefahrenpotenziale die Grundlage dar. So ist der Gesetzesauftrag in der Regel, dass "eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr" vorgehalten werden muss. Diese örtlichen Verhältnisse fließen in die Planungsziele ein.
In Deutschland wurden verschiedene Schutzzielempfehlungen erarbeitet. Diese leiten sich in Bezug auf das Schutzziel „Brand“ in der Regel aus dem Einsatzszenario des sogenannten „Kritischen Wohnungsbrand“ ab – häufig definiert als Brand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen.
Bundesweit gibt es diverse Planungszieldefinitionen für den kommunalen Brandschutz bzw. die Bedarfsplanung, die je nach Bereich als „fachlich etabliert“ bis „rechtlich verbindlich“ eingestuft sind.
Aufgabe des Bedarfsplans ist es daher, die Planungsziele unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der fachlichen Anforderungen zu definieren. Die einzelnen Parameter der Planungsziele – Eintreffzeit (ggf. auch als Hilfsfrist bezeichnet), Funktionsstärken, Zielerreichungsgrad – werden im Feuerwehrbedarfsplan näher erläutert.
Anschließend werden unter Berücksichtigung des Gefahrenpotenzials und des Einsatzgeschehens innerhalb der Kommune die Planungsziele definiert und beschrieben.
Hintergrund: Schutzziele und Planungsgrundlagen bei der Feuerwehrbedarfsplanung
Die Ableitung der Anforderungen an Struktur und Leistungsfähigkeit beschreibt, wie die definierten Planungsgrundlagen erfüllt bzw. eingehalten werden sollen. Durch einen IST-SOLL-Abgleich werden die daraus resultierenden Anforderungen an die Struktur und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr aufgezeigt.
Das Umsetzungskonzept leitet aus den einzelnen Analysen die erforderlichen Maßnahmen für den Zeitraum bis zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans detailliert ab. Das Konzept differenziert Maßnahmenlisten (inklusive Priorisierung) für die elementaren Bereiche einer Feuerwehr:
Indem wir die Bedarfsplanung extern begleiten, reduziert sich der notwendige Aufwand auf Seiten des Auftraggebers deutlich.
Im Rahmen unserer Projekte begleiten wir unsere Kunden nicht nur bis zur Fertigstellung des Ergebnisberichts bzw. des Bedarfsplans. Auch bei der praktischen Umsetzung der Konzeption stehen wir auf Wunsch gerne zur Seite.
Ob Fahrzeugbeschaffungen, Um- oder Neubau von Feuerwehrstandorten oder organisatorische und personalwirtschaftliche Fragestellungen: Durch unsere langjährigen Erfahrungen können wir die Umsetzung des Konzeptes mit „Best Practise“ aktiv unterstützen.
Der Bedarfsplanung 365 ermöglicht über einen jährlichen Controlling-Report mit Darstellung der bedarfsplanungsrelevanten Entwicklungen in der Kommune und der Feuerwehrstruktur ein zuverlässiges Kontrollinstrument für die Politik.
DER FEUERWEHRBEDARFSPLAN,
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