Symbolbild Klemmbrett

Wie viel Feuerwehr ist bedarfsgerecht?

Anforderungen an einen Feuerwehrbedarfsplan

Was ist ein Feuerwehrbedarfsplan?


Ein Feuerwehrbedarfsplan definiert die Anforderungen an die Feuerwehr, analysiert die vorhandenen Strukturen und leitet die erforderlichen Maßnahmen ab. Die Vorhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr ist in Deutschland kommunale Aufgabe, also durch die Städte und Gemeinden darzustellen. Daher ist auch die Feuerwehrbedarfsplanung eine kommunale Aufgabe.

Ein Feuerwehrbedarfsplan ist in der Regel für alle Formen einer öffentlichen Feuerwehr erforderlich, also für Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren.

Grundgedanke der Feuerwehrbedarfsplanung ist es, auf Basis der kommunalen Gefahrenpotenziale die erforderliche Leistungsfähigkeit der Feuerwehr abzuleiten.
Der Feuerwehrbedarfsplan definiert dazu sowohl Planungsgrundlagen („Ziele“) als auch die Struktur der Feuerwehr, die erforderlich ist, um diese Ziele zu erreichen.

Bezeichnungen für einen Feuerwehrbedarfsplan


Für einen Feuerwehrbedarfsplan werden in den Bundesländern teils unterschiedliche Begrifflichkeiten verwendet, ohne dass der Begriff direkten Einfluss auf einen anderen Inhalt oder Schwerpunkt hat.

In vielen Bundesländern ist der Begriff Feuerwehrbedarfsplan verankert oder üblich, z. B. in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein.

In Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt wird das Dokument als Brandschutzbedarfsplan bezeichnet.

Ein Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Feuerwehr ist als Begrifflichkeit in Hessen, im Saarland oder in Thüringen üblich.

In Brandenburg ist die Erstellung eines Gefahrenabwehrbedarfsplans gesetzliche Aufgabe der Kommunen.

Ergänzend zu den Planungen der Feuerwehrstruktur ist in einigen Bundesländern ein spezifischer Begriff für eine Gefahrenanalyse, z. B. die Gefahren- und Risikoanalyse in Brandenburg, verankert.

Übersichtskarte rechtliche Anforderungen an die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans

Gesetzliche und rechtliche Anforderungen


Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland ist die Gesetzgebung über den Feuerschutz Aufgabe der Bundesländer. Somit existieren in Deutschland 16 Feuerschutz-Gesetze. Unterschiede zeigen sich darin nicht nur bei der Thematik Feuerwehrbedarfsplanung.

Die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans ist in mehreren Bundesländern rechtlich vorgeschrieben.

So definieren 9 Bundesländer die Feuerwehrbedarfsplanung als kommunale Pflichtaufgabe.
In fünf weiteren Bundesländern wird die Aufstellung eines Bedarfsplans empfohlen.

Neben der grundsätzlichen Bedarfsplanung von Feuerwehren ist in einigen Bundesländern konkret geregelt, in welchem zeitlichen Abstand die Fortschreibung eines Feuerwehrbedarfsplans erfolgen muss. Die zeitliche Spanne unterscheidet sich deutlich, so sind Fortschreibungen nach spätestens 3 bis 5 Jahren ebenso gefordert wie eine Fortschreibung nach 10 Jahren.

Unser Plus für eine leistungsfähige Feuerwehr

Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung bei der Erstellung oder Fortschreibung eines Bedarfsplans für die Feuerwehr. Neben gesamten Datenanalyse, -aufbereitung und Konzepterstellung ist auch die fachliche Begleitung einzelner Projektphasen möglich.

Ein Feuerwehrbedarfsplan wird in der Regel etwa alle 5 Jahre fortgeschrieben. Immer häufiger wird gewünscht, den Arbeitsaufwand für eine Bedarfsplan-Fortschreibung gleichmäßiger zu verteilen, anstatt nach einigen Jahren das gesamte Dokument aktualisieren zu müssen. Auch eine fachliche Unterstützung bei der Umsetzung bedarfsplanerischer Maßnahmen erhalten zu können wird für viele Feuerwehren immer wichtiger.

Der Bedarfsplanung 365 stellt eine kontinuierliche bedarfsplanerische Begleitung dar. Dies reduziert nicht nur den Aufwand auf kommunaler Seite, sondern ermöglicht über einen jährlichen Controlling-Report mit Darstellung der bedarfsplanungsrelevanten Entwicklungen in der Kommune und der Feuerwehrstruktur ein zuverlässiges Kontrollinstrument für die Politik und ggf. die Aufsicht.

Auch ist eine zeitnahe Reaktion auf unvorhergesehene, bedarfsplanrelevante Entwicklungen möglich.

Ergänzend zur Feuerwehrbedarfsplanung beraten wir Sie gerne in allen Feuerwehrfragen, zum Beispiel bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen oder der Planung von Feuerwehrstandorten.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!