Symbolbild Zielgruppen

Zielgruppen

Kommunen

Die kommunale Gefahrenabwehr


Bei der Feuerwehrbedarfsplanung stehen die Feuerwehren im Mittelpunkt – dennoch geht es niemals nur um deren Belange. Eine ebenso wichtige Rolle spielen die Interessen, Möglichkeiten und Anforderungen ihrer Träger. Seien dies Kommunen, Kreise, Länder oder Firmen: Wir arbeiten mit all diesen Strukturen seit über 40 Jahren eng zusammen, sind beratend tätig und unterstützen – auf Wunsch langfristig – auch bei der Umsetzung (siehe z. B. Bedarfsplan 365).

Außer in der Feuerwehrbedarfsplanung, die mittlerweile in vielen Bundesländern verpflichtend bzw. empfohlen ist, verfügen wir über Erfahrungen und Kompetenzen in nahezu allen Bereichen des Abwehrenden Brandschutzes oder Katastrophenschutzes.

Welche Aufgaben die Kommunen im Bereich der Feuerwehr wahrzunehmen haben, wird auf Ebene der Bundesländer definiert. Dadurch gibt es zwar 16 verschiedene Gesetze, die grundsätzliche Anforderung ist jedoch überall vergleichbar: „Die Kommune ist verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten.“ Diese Anforderung umzusetzen – das ist Aufgabe der Feuerwehrbedarfsplanung.

Die Gestaltungsmöglichkeiten unterscheiden sich dabei je nach gesetzlicher Grundlage. Einige Bundesländer definieren konkrete Anforderungen an die Mindestausstattung der Feuerwehr, anderswo obliegt die Definition aller relevanten Parameter den Kommunen (Hintergrund: Planungsgrundlagen und Schutzziele). Die Bandbreite der Pflichtaufgaben umfasst häufig nicht nur die Aufstellung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr, sondern auch den vorbeugenden Brandschutz, die Vorhaltung einer bedarfsgerechten Löschwasserversorgung sowie andere Aufgaben des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes (z. B. Warnung der Bevölkerung).

Ergänzend zur Feuerwehrbedarfsplanung betrachtet das kommunale Krisenmanagement auch, welche Strukturen (Verwaltungsstab) und Abläufe (Gefahrenabwehrplanung) bei entsprechenden Einsatzlagen und Einsatzszenarien auf Verwaltungsseite erforderlich sind.

Damit eine Feuerwehr einen funktionierenden Dienstbetrieb sicherstellen und ihre Aufgaben ebenso gesetzeskonform wie effizient wahrnehmen kann, muss sie eng mit der Kernverwaltung verzahnt sein. Neben den kommunalen Strukturen sollte eine bedarfsgerechte Konzeption auch interkommunale Synergien und Unterstützungsmöglichkeiten berücksichtigen.
Um die geforderte anforderungsgerechte Bedarfsplanung erstellen zu können, ist es notwendig, eine Projektgruppe auf kommunaler Ebene zu etablieren, die mindestens aus Vertretern von Verwaltung, Feuerwehr und Lülf+ bestehen muss.

Indem wir als externer Dienstleister Sie bei der Bedarfsplanung begleiten, reduziert sich Ihr eigener Aufwand in diesem Prozess spürbar. Als „Kulturübersetzer“, die sowohl die Sprache der Feuerwehr als auch der Politik, der Kämmerer oder Bürgermeister sprechen, können wir zwischen den verschiedenen Stakeholdern und Interessen souverän vermitteln.
Mit unserem Verständnis für alle Seiten bringen wir Theorie und Praxis zusammen.

Berater-Kunde-Feuerwehrflugzeugtreppe

FÜR JEDEN DAS RICHTIGE.
MIT SICHERHEIT.