BEIM BAU EINES FEUERWEHRHAUSES STEHT VOR DEM WIE DAS WO.
Für die Planung sowie den Betrieb von Feuerwehrhäusern sind unterschiedliche Vorschriften und Regeln relevant. Vor allem sind zu nennen:
Durch die relativ lange Nutzungsdauer von Feuerwehrhäusern stellt sich bei der Feuerwehrbedarfsplanung regelmäßig die Frage, ob ein Feuerwehrstandort noch den aktuellen Anforderungen gerecht wird.
Häufig muss jedoch festgestellt werden, dass sich nicht alle Anforderungen im Bestand umsetzen lassen. Es ist dann Aufgabe der Feuerwehrbedarfsplanung, die möglichen Handlungsoptionen abzuwägen.
Vor allem, wenn ein Neubau an einem anderen Standort geplant wird, müssen neben den funktionalen Anforderungen weitere wichtige Aspekte berücksichtigt werden.
Bei der Definition von funktionalen Anforderungen an einen Feuerwehrstandort gilt es, das heutige Wissen mit eventuellen zukünftigen Entwicklungen zusammenzuführen.
Die folgenden Beispiele zeigen die Bandbreite der bedarfsplanungsrelevanten Faktoren auf:
Neben den funktionalen Anforderungen ist eine Berücksichtigung der Lage des Standortes wichtig. Beispiele für zu analysierende Faktoren sind:
Änderungen der Standortstruktur gehen häufig einher mit einem unmittelbaren baulichen Handlungsbedarf und/oder einer stark eingeschränkten Leistungsfähigkeit einzelner Einheiten.
Beispielsweise kann die Auswertung der Gebietsabdeckung großflächige Überschneidungsmöglichkeiten von Isochronen zeigen. Theoretisch spricht dies, aus Sicht der Abdeckung, für Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der Standortstruktur.
In der Gesamtbetrachtung eines Feuerwehrbedarfsplans dient eine (langfristige) Bildung von gemeinsamen Standorten primär der Konservierung der Einsatzfähigkeit und sollte demnach in in einem offenen und transparenten Prozess mit den betroffenen Einheiten geplant werden. Hierbei ist die erforderliche Einbindung in das Einsatzgeschehen der jeweiligen Einheiten zu berücksichtigen und auf eine Beteiligung der betreffenden Einheiten zu achten.
Neben der Einbindung in das Einsatzgeschehen sind bei Standortoptimierungen auch „weiche“ Faktoren wie die „Verwurzelung“ in das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde sowie die Übernahme von über den Abwehrenden Brandschutz hinausgehende Aufgaben, z. B. Brandschutzerziehung/-aufklärung, zu berücksichtigen.
Eine Zusammenlegung von Einheiten bedeutet nicht, dass die Eigenständigkeit der Einheiten, vor allem in Bezug auf die gesellschaftliche Verwurzelung, aufgelöst werden muss.
Das bedarfsplanerische Ziel ist es in der Regel, neben einer bedarfsgerechten Standortstruktur eine breit aufgestellte Mitgliederstruktur beizubehalten bzw. zu fördern.
Für die Bewertung der Standortverteilung einer Feuerwehr ist die Gebietsabdeckung ein wichtiger Faktor. Dazu wird geprüft, ob alle relevanten Gebiete innerhalb der maßgeblichen Eintreffzeit oder Hilfsfrist (vgl. Planungsgrundlagen) erreicht werden können.
Neben der Auswertung von Einsätzen der Vergangenheit können dazu auch rechnergestützte Simulationen herangezogen werden.
Die sogenannten Isochronen sind Linien gleicher Zeit. Das bedeutet, dass alle Punkte auf der Linie vom Ausgangspunkt (dem Standort) in der gleichen Zeit erreicht werden können. Damit wird die Gebietsabdeckung sowohl für den IST-Zustand als auch für die theoretischen Standortmodelle sichtbar. Die zur Berechnung verwendete Geschwindigkeit ist abhängig von der simulierten Fahrstrecke. Bei unseren Simulationen verwenden wir feuerwehr-spezifische Fahrprofile und -geschwindigkeiten.
Mithilfe der GIS-Programme (GIS = Geoinformationssystem) können nicht nur die Fahrzeiten von den Feuerwehrstandorten zu den Einsatzstellen ermittelt werden, sondern auch die Erreichbarkeit von Feuerwehrhäusern im Hinblick auf die Lage von Wohn- und Arbeitsorten der Einsatzkräfte. So können beispielsweise bei Neubauten mehrere Standortoptionen fundiert verglichen werden.
Bei der Feuerwehrbedarfsplanung ist folgender Zielkonflikt nicht selten: Eigentlich müsste der Feuerwehrstandort sehr zentral liegen, doch dort ist häufig das Grundstücksangebot begrenzt. So gilt es, die theoretisch existierenden Grundstücksoptionen hinsichtlich der Nutzbarkeit für einen Feuerwehrstandort zu prüfen.
Dazu muss in der Regel der Flächenbedarf ermittelt werden. Grundlage dafür ist das Raumbuch oder Raumprogramm, das zu Beginn der Bauplanung erstellt wird. Darin werden Anzahl, Nutzung und Größe der erforderlichen Räume tabellarisch erfasst. Unter Berücksichtigung der notwendigen Lauf- und Verkehrswege ist darüber eine erste Abschätzung des Flächenbedarfs möglich.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Definition der räumlichen Anforderungen.
Ein bedeutsames Merkmal moderner Standorte ist das Vorhandensein einer Schwarz-Weiß-Trennung innerhalb des Feuerwehrhauses. Ziel ist es, Kontaminationsverschleppungen (z. B. von Rußpartikeln oder Rauch- und Brandgasen) in den privaten Bereich der Einsatzkräfte oder in die Sozialräume des Feuerwehrstandortes zu vermeiden. Erreicht wird dies in der Praxis in der Regel über eine räumliche Trennung von Schwarz-Bereichen, in denen grundsätzlich mit der Anwesenheit von Schadstoffen gerechnet wird, und den Weiß-Bereichen, in die nur ein Zutritt mit sauberer Kleidung erlaubt ist. Zwischen diesen Bereichen sind häufig die Umkleiden der Einsatzkräfte inkl. Wasch- und Duschmöglichkeiten angeordnet. So kann nach einem Einsatz ein Ablegen der Schutzkleidung sowie eine Reinigung auf standardisiertem Weg erfolgen.
In Bestandsgebäuden ist die Einführung einer konsequenten Schwarz-Weiß-Trennung in den vorhandenen räumlichen Kapazitäten regelmäßig schwer umsetzbar.
Als Kompensation kann die Möglichkeit bestehen, durch eine frühzeitige Einsatzstellenhygiene direkt am Einsatzort (evtl. mit dazugehörigem Hygiene-Konzept) die fehlende Schwarz-Weiß-Trennung an den Standorten zu großen Teilen zu ersetzen.
Für die Einführung einer Einsatzstellenhygiene können, auch für den Prozess der Bedarfsplanung, weitere organisatorische und strukturelle Handlungsbedarfe entstehen, beispielsweise:
Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) sieht vor, dass der Arbeitgeber notwendige Maßnahmen des Arbeitsschutzes durch eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln muss (§ 5 ArbSchG). Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis der Überprüfung ist durch den Arbeitgeber zu dokumentieren. In diesem Kontext sind Tätigkeiten als ehrenamtliche Kräfte einer Feuerwehr einer beruflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer gleichgestellt.
Auch die DGUV Vorschrift 49 (Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren) definiert in § 4 die Pflicht zur Ermittlung von Gefährdungen.
Wir unterstützen Sie mit unseren Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der anforderungsgerechten Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung für die Standorte der Feuerwehr.
Entscheidungen zu einem Feuerwehrhaus sind für viele Jahre verbindlich. Das erfordert eine belastbare Planung.
Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung bei der Definition aller wichtigen Anforderungen. Über unser Expertennetzwerk und erfahrene Kooperationspartner ist auch eine Begleitung der Fachplanung, von einer Kostenschätzung bis zur gesamten Bauplanung und -begleitung, möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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