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Kernkompetenzen

Mediation in der Gefahrenabwehr
Definition Mediation

Mediation in der Gefahrenabwehr


Menschen in der Gefahrenabwehr, egal ob sie ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig sind, sind die wertvollste Ressource. Diese Menschen arbeiten auch in stressigen Situationen vertrauensvoll, zielgerichtet und eng zusammen. Häufig müssen auch schnelle, zeitkritische und auswirkungsvolle Entscheidungen getroffen werden. Dabei treffen unterschiedliche Organisationen, Generationen und Traditionen aufeinander. Dies betrifft sowohl das Einsatzgeschehen als auch das allgemeine Zusammenleben und Arbeiten.

Dass dabei Konflikte entstehen können, ist, wie in anderen Bereichen auch, selbstverständlich. Bei der Aufarbeitung sollten die Interessen und Bedürfnisse der Menschen ernst genommen werden, auch um die Motivation der Menschen für die Behörden und Organisationen zu erhalten. Das Gute ist: Analysierte Konflikte und daraus erwachsene Lösungen können dabei auch verschiedenste Chancen bieten.

Mediation mit der Gefahrenabwehr


Die Gefahrenabwehr in Deutschland ist durch breite Netzwerke, spezifische Fachsprache, föderalistische Unterschiede und teilweise hierarchische Strukturen geprägt. Die Erfahrung, auch in der Beratung, hat gezeigt, dass die Vermittlung durch sogenannte "Kulturübersetzende" – Personen, die zwischen Menschen vermitteln, die in die Gefahrenabwehrstruktur eingebunden sind, und solchen, die es nicht sind, äußerst dienlich sein kann.

Im Falle eines Konflikts kann eine dritte Person dazu beitragen, einen Perspektivwechsel herbeizuführen. Dies kann dazu dienen, die verschiedenen Blickwinkel zu erweitern und ein gegenseitiges Verständnis zu fördern.

WER A SAGT, DER MUSS NICHT B SAGEN. 
ER KANN AUCH ERKENNEN, DASS A FALSCH WAR.

BERTOLT BRECHT

Phasen der Mediation

Ablauf einer Mediation


Die Mediation ist in verschiedene aufeinander aufbauende Phasen gegliedert. Zu Beginn finden Vorgespräche mit den beteiligten Parteien statt. Dabei geht es darum, den Konflikt aus Sichtweise der einzelnen Parteien weitestgehend zu verstehen, die Mediierbarkeit festzustellen und die Rahmenbedingungen der Mediation zu klären.

In der ersten Hauptphase der Mediation wird auf diesen Vorgesprächen aufgebaut. Es handelt sich um den ersten Termin, bei dem die Parteien und die Mediatorin oder der Mediator zusammensitzen. Je nach Größe der Gruppe oder Komplexität des Konflikts kann eine Co-Mediation zielführend sein. Im Erstgespräch wird der Konflikt von beiden Parteien dargestellt. Dabei werden die Erwartungen an die Mediation geklärt und offene Fragen besprochen. Sofern die Konfliktparteien die Grundsätze der Mediation akzeptieren und der Konflikt mediierbar ist, kann mit der nächsten Phase der Mediation begonnen werden. Falls dies zuvor noch nicht geschehen ist, wird spätestens bis zum Abschluss von Phase 1 ein Mediationsvertrag zwischen allen Beteiligten geschlossen.

In Phase 2 wird der Konflikt strukturiert, indem die Themen gesammelt werden, die den Konflikt ausmachen. Diese Themensammlung dient somit als Agenda für die weitere Analyse des Konflikts.

Die Interessenfindung in Phase 3 bildet dann das Herzstück der Mediation. Die zuvor erstellte Struktur wird nun genutzt, um jedes Thema des Konflikts zu besprechen und die jeweiligen Perspektiven der Parteien zu verstehen. Dabei werden die Interessen jedes einzelnen Themas herausgearbeitet. Gegebenenfalls können diese durch die dazugehörigen Bedürfnisse unterstützt werden, um ein gegenseitiges Verständnis zu fördern. In dieser Phase treten die Parteien in einen geführten Dialog ein, um ihre Sichtweisen darzustellen und offene Fragen zu klären.

Wenn alle Themen und die dazugehörigen Interessen vollständig bearbeitet wurden, sodass ein gegenseitiges Verständnis für die verschiedenen Sichtweisen auf die Situation entstanden ist, kann mit Phase 4, der Entwicklung der Lösungsoptionen, begonnen werden. Nun gilt es, die beschriebenen Interessen aller Themen in einvernehmlichen Win-Win-Lösungen abzubilden.

Wenn alle Parteien mit den gefundenen Lösungen einverstanden sind, werden die Vereinbarungen in einer Abschlussvereinbarung gemeinsam festgehalten und konkret ausformuliert. Damit endet die Mediation nach Abschluss von Phase 5.

Der Ablauf wird auf die Mediantinnen und Medianten sowie den Konflikt abgestimmt, wobei während der Phasen unterschiedliche Methoden angewendet werden, um das Mediationsverfahren zu gestalten.

Was ist Mediation?


Mediation stellt ein wirkungsvolles Verfahren zur Lösung von Konflikten dar. Das Besondere dabei ist, dass die Parteien eigenständig und eigenverantwortlich an der Entwicklung von Lösungen arbeiten. Dies ermöglicht den beteiligten Parteien, gemeinsame und nachhaltige Lösungen zu erarbeiten – eine sogenannte Win-Win-Lösung. Dahingehend unterscheidet sich dieser Weg der Konfliktlösung grundlegend von gerichtlichen Entscheidungen.

Der Prozess wird von einer neutralen und allparteilichen Vermittlungsperson, ohne Entscheidungsbefugnis, der Mediatorin oder dem Mediator, begleitet. Die Mediatorin oder der Mediator führt dabei durch die verschiedenen Phasen des Prozesses, strukturiert und visualisiert den Konflikt. Dabei sorgt die Mediatorin oder der Mediator für ein faires Verfahren und unterstützt die Parteien dabei, ihre Positionen, Interessen und Bedürfnisse klar zu kommunizieren. Abhängig von der Art des Konflikts, der Anzahl der Parteien und Personen sowie den individuellen Charakteren können unterschiedliche Methoden eingesetzt werden, um gegenseitiges Verständnis zu fördern und Lösungen zu finden.

JENSEITS VON RICHTIG UND FALSCH LIEGT EIN ORT. DORT TREFFEN WIR UNS.

DSCHALAL AD-DIN MUHAMMAD RUMI

Positionen und Interessen der Mediation

Grundsätze der Mediation


Das Verfahren der Mediation unterliegt gewissen Grundsätzen. Diese bieten einerseits den Boden für ein gerechtes Verfahren, aber auch den Raum vertraulich und offen mit den Themen des Konfliktes umgehen zu können. Diesen Prinzipen verpflichten sich die Mediantinnen, die Medianten und die Mediatorin bzw. der Mediator gemäß des Mediationsvertrages.

Ein Grundsatz ist die freiwillige Teilnahme an dem Verfahren. Niemand der Beteiligten darf gezwungen sein, an dem Verfahren teilzunehmen oder Konsequenzen wegen einer erfolgreichen oder nicht erfolgreichen Meditation zu fürchten. Zur Freiwilligkeit gehört nämlich auch, dass das Mediationsverfahren jederzeit auf Wunsch einer Partei oder des Mediators/der Mediatorin abgebrochen werden kann. 

Das Mediationsverfahren baut auf die Mitarbeit der Mediantinnen und Medianten, den diese sind diejenigen, welche ihre eigenen Lösungen erarbeiten sollen. Dies erfordert auch die Bereitschaft nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen und aktiv daran mitzuwirken. 

Dies setzt auch voraus die Verantwortung im Rahmen des Prozesses für das eigene Handeln, sowie den eigenen Konflikt zu übernehmen und dabei mit Eigenverantwortung an dem Verfahren teilzunehmen. Ganzheitlich setzt dies auch eine physische und psychische Fähigkeit voraus an der Mediation teilzunehmen. Zu der Eigenverantwortlichkeit gehört auch, dass sich die Mediatorin oder der Mediator jeglicher Einflussnahme auf das Verhandlungsergebnis enthält.

Weiterhin setzt das Verfahren voraus, dass alle für den Konflikt relevanten Informationen offengelegt werden. Diese Informiertheit soll gewährleisten, dass die Lösungen unter der Berücksichtigung aller wesentlicher Hintergründe getroffen werden können. 

Die Mediantinnen und Mediaten sagen zu, am Mediationsverfahren mit Ergebnisoffenheit teilzunehmen. Es ist natürlich, dass die Parteien ihre persönlichen Ideallösungen für sich formulieren. Sie müssen jedoch bereit sein, zum Wohle eine Einvernehmlichen Lösung, von diesen Ideallösungen abzuweichen.

Alle Teilnehmenden sind im Rahmen der Mediation der Vertraulichkeit verpflichtet. Alle geteilten Informationen bleiben innerhalb des Mediationsverfahren. Dies gilt sowohl während und nach dem Mediationsverfahren als auch bei einem potenziellen Abbruch. Sollten Inhalte nach außen berichtet werden müssen, so ist dies durch die Mediantinnen und Medianten einvernehmlich und schriftlich zu vereinbaren. 

Sowie für die Mediantinnen und die Medianten so ist auch die Mediatorin oder der Mediator einzelnen Grundsätzen verpflichtet. Dazu gehören insbesondere die Allparteilichkeit und Neutralität. Neutralität bedeutet das Verfahren ohne eigene Interessen zu begleiten und den Parteien mit neutralen Hilfestellungen, unvoreingenommen und frei von Vorurteilen zu begegnen. Die neutrale Haltung wird ergänzt indem gleichermaßen beide Parteien unterstützt und so Ressourcengleichheit zwischen den Parteien herstellt.

Während des Verfahrens, verpflichten sich die Mediantinnen und Medianten der Wahrung der Ausgangslage. Alle Gegenstände des Konfliktes sollen in ihrem Zustand bewahrt werden. Sollte sich der Status Quo dennoch geändert haben, beispielsweise durch einen Einfluss von außen, so ist diese Veränderung offen zu legen.

Es steht den Parteien gleichermaßen frei sich vor, während oder nach dem Prozess durch eine Rechtsberatung oder andere externe Beratende unterstützen zu lassen. Ebenso ist es möglich juristische Vertreter*innen in die Mediation mit einzubinden. Dies ist zwischen den Parteien oder ihm Rahmen des Mediationsvertrages zu vereinbaren. 

Grundsätze Mediation
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