Feuerwehrbedarfsplanung
28.04.2021

Lülf+ Schon gewusst? Der Feuerwehrbedarfsplan


Was versteht man eigentlich unter einem Feuerwehrbedarfsplan?

Ein Feuerwehrbedarfsplan (auch Brandschutzbedarfsplan, Gefahrenabwehrbedarfsplan oder Bedarfs- und Entwicklungsplan) definiert die Anforderungen an die Feuerwehr, analysiert die vorhandenen Strukturen und leitet die erforderlichen Maßnahmen ab. Die Vorhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr ist in Deutschland kommunale Aufgabe, also durch die Städte und Gemeinden darzustellen. Daher ist auch die Feuerwehrbedarfsplanung eine kommunale Aufgabe.

Ein Feuerwehrbedarfsplan ist in der Regel für alle Formen einer öffentlichen Feuerwehr erforderlich, also für Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren.

Grundgedanke der Feuerwehrbedarfsplanung ist es, auf Basis der kommunalen Gefahrenpotenziale die erforderliche Leistungsfähigkeit der Feuerwehr abzuleiten. Der Feuerwehrbedarfsplan definiert dazu sowohl Planungsgrundlagen („Ziele“) als auch die Struktur der Feuerwehr, die erforderlich ist, um diese Ziele zu erreichen.

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