Bezeichnungen Bedarfsplanung
25.05.2021

Lülf+ Schon gewusst? Verschiedene Bezeichnungen für einen Bedarfsplan


Warum gibt es unterschiedliche Bezeichnungen für Bedarfspläne?

Für einen Feuerwehrbedarfsplan werden in den Bundesländern teils unterschiedliche Begrifflichkeiten verwendet, ohne dass der Begriff direkten Einfluss auf einen anderen Inhalt oder Schwerpunkt haben muss.

In vielen Bundesländern ist der Begriff Feuerwehrbedarfsplan verankert oder üblich, z. B. in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein.

In Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt wird das Dokument als Brandschutzbedarfsplan bezeichnet.

Ein Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Feuerwehr ist als Begrifflichkeit in Hessen, im Saarland oder in Thüringen üblich.

In Brandenburg ist die Erstellung eines Gefahrenabwehrbedarfsplans gesetzliche Aufgabe der Kommunen.

Ergänzend zu den Planungen der Feuerwehrstruktur ist in einigen Bundesländern ein spezifischer Begriff für eine Gefahrenanalyse, z. B. die Gefahren- und Risikoanalyse in Brandenburg, verankert.

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