Hilfsfrist für Werkfeuerwehren
23.04.2021

„Empfehlungen für die Definition der Hilfsfrist für Werkfeuerwehren“ vfdb Merkblatt 09/01


Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) hat ein neues Merkblatt mit „Empfehlungen für die Definition der Hilfsfrist für Werkfeuerwehren“ veröffentlicht.

Das Erfordernis von Werkfeuerwehren wird in Deutschland standortspezifisch auf Basis von Risikobewertungen gem. Brandschutz-/Feuerwehrgesetz oder z. B. expliziten Anforderungen aus dem Umwelt- und Baurecht. bewertet. Die dabei herangezogenen Regelwerke enthalten unterschiedliche Definitionen und Verwendungen zu dem Begriff der Hilfsfrist und auch in der Fachwelt gibt es verschiedene etablierte Interpretationen.
Die vfdb führt in ihrem Merkblatt die verschiedenen Ansätze zusammen und definiert die Hilfsfrist bei Werkfeuerwehren, abweichend von der etablierten Bedeutung in der kommunalen Bedarfsplanung, als Zeitraum zwischen Alarmierung der Einsatzkräfte und dem Eintreffen an der Einsatzstelle.
In unserer Beratungspraxis stehen diesbezügliche Fragestellung nahezu täglich an: Womit beginnt die Alarmierung? Was genau ist „Eintreffen an der Einsatzstelle“? Zu diesen Fragen gibt es bisher keine pauschale Antwort, da sich die landesspezifischen Regelwerke teilweise in den Details unterscheiden.
Wir begrüßen daher diesen Ansatz zur Zusammenführung; wohlwissend, dass der Weg zu einer tatsächlichen Harmonisierung damit erst begonnen hat.
 
In dem Merkblatt wird diese Hilfsfrist mit 5 Minuten definiert. Abweichungen seien auf Basis einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu entwickeln.
Die üblichen Parameter zur Planung von Feuerwehren (Planungsgrundlage / Schutzziel-Definition) umfassen neben der Hilfsfrist auch die notwendige Funktionsstärke und den sog. Erreichungsgrad.
In dem Merkblatt wird auch auf diese Parameter eingegangen. Insbesondere zur Ableitung, wie viele Einsatzkräfte im Einsatz einer Werkfeuerwehr erforderlich seien (Funktionsstärke), wird auf den Bedarfs- und Entwicklungsplan bzw. Werkfeuerwehrbedarfsplan verwiesen.
Die „szenarienbasierte“ Herangehensweise führt dabei zu standortspezifischen Anforderungen, welche sowohl das jeweilige Gefahrenpotenzial des Betriebes als auch die Leistungsfähigkeit der zuständigen Gemeindefeuerwehr berücksichtigen.
 
Wir erstellen und begleiten einen solchen Bedarfs- und Entwicklungsplan / Werkfeuerwehrbedarfsplan für Betriebs- und Werkfeuerwehren jeder Größe und Branche in allen Bundesländern. Wir sind mit den geltenden Vorschriften der Länder vertraut und in den Verfahren verschiedener (Bezirks-)Regierungen geübt. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Hier geht es direkt zum Download des Merkblattes der vfdb.