Feuerwehrhaus mit Schlauchturm
01.04.2021

Förderung von Feuerwehrhäusern in Nordrhein-Westfalen


Über das Programm „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ werden auch zahlreiche Projekte in von uns beratenen Kommunen gefördert. Weitere Förderungen sind für 2022 geplant.

Der Projektbericht des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt zum Beispiel eine Maßnahme des Brandschutzbedarfsplans Porta Westfalica dar, der mit bedarfsplanerischer Beratung und Unterstützung von Lülf+ entstanden ist:

"In Porta Westfalica besitzt die Löschgruppe Hausberge kein eigenes Gerätehaus und war in die Hauptfeuer- und Rettungswache integriert. Durch eine notwendige Umstrukturierung der Hauptwache muss die Löschgruppe der freiwilligen Feuerwehr weichen. Der Neubau eines Gerätehauses in Hausberge bietet mit der Lage an einer Landesstraße und mit optimaler Zuwegung in den Einsatzbereich jetzt die Chance, die Löschgruppen Hausberge und Lohfede zusammen unterzubringen."

Nicht nur in Porta Westfalica, sondern in insgesamt 119 Projekten unterstützt das Förderprogramm die Unterhaltung und Verbesserung der Feuerwehrstruktur.

Wichtig für Kommunen und Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen ist: Auch im Jahr 2022 soll das Dorferneuerungsprogramm einen Sonderaufruf für Feuerwehrhäuser in Dörfern beinhalten. Eine Veröffentlichung des Programms ist für das Frühjahr 2021 geplant, Anträge müssen dann bis zum 30.09.2021 gestellt werden.

Für das Förderprogramm 2021 wurde ein gültiger Brandschutzbedarfsplan erwartet, der den Bedarf einer konkreten Maßnahme (Neubau eines Feuerwehrhauses, Erweiterung eines Feuerwehrhauses oder Sanierung eines Feuerwehrhauses) beschreibt.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie Bedarf an einem entsprechend fortgeschriebenen Brandschutzbedarfsplan haben.

Hintergrund: Anforderungen an einen Brandschutzbedarfsplan