15.10.2019

Einbindung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz


Im Bedarfsfall können wir öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz in unsere Projekte einbinden. Hier steht uns als qualifiziertes Partnerunternehmen mit den notwendigen Zulassungen die hhpberlin - Prüfgesellschaft für Brandschutz mbH zur Verfügung.

hhpberlin konzipiert seit dem Jahr 2000 maßgeschneiderte Brandschutz-Lösungen für Projekte jeder Größenordnung. National und international. Das Unternehmen ist mit Büros in Berlin, München, Frankfurt, Bremen, Braunschweig und Hamburg vertreten. 

Ein „ö.b.u.v. Sachverständiger“ ist ein von einer Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, der seine Sachverständigentätigkeit unabhängig, neutral, besonders sachkundig, gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch durchführt.

Im Gegensatz zur allgemeinen Berufsbeschreibung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (Abkürzung ö.b.u.v. Sachverständiger) gesetzlich geschützt.